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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rainer Rupp reiner-text


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Rainer Rupp reiner-text arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder
Werkverträgen. An den von Rainer Rupp reiner-text erstellten Texten werden
Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
1.2 Alle Texte und Konzepte von Rainer Rupp reiner-text unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist.
1.3 Die Texte und Konzepte von Rainer Rupp reiner-text dürfen nach vollständiger
Bezahlung der vereinbarten Vergütung auch ohne ausdrückliche Einwilligung im
Original und bei Reproduktionen verändert werden.
1.4 Gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Rainer
Rupp reiner-text dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an
Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Werden die Texte trotz nicht
vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber dennoch
verwendet, ist Rainer Rupp reiner-text berechtigt, neben der vereinbarten
Vergütung zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten
Vergütung zu fordern. Dem anderen Vertragsteil wird ausdrücklich der
Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein
Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


2. Auftragserteilung
Sobald der Auftraggeber mündlich per Telefon oder im persönlichen Gespräch
den Start des Textprojektes an Rainer Rupp reiner-text zugesagt hat, erhält der
Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung von Rainer Rupp reiner-text.
Wenn der Auftraggeber den Auftrag formlos per E-Mail oder Fax bestätigt hat,
gilt der Auftrag als erteilt.


3. Vergütung
3.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der
Grundlage der Vereinbarung zwischen Rainer Rupp reiner-text und dem
Auftraggeber (in der Regel nach einem schriftlichen Angebot von Rainer Rupp
reiner-text an den Auftraggeber), sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist Rainer Rupp reiner-text berechtigt, die Differenz
zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich
gezahlten zu verlangen.
3.3 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige
Tätigkeiten, die Rainer Rupp reiner-text für den Auftraggeber erbringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Wird keine bestimmte Vergütung ausdrücklich vereinbart, gilt eine Vergütung
nach Stundensatz als vereinbart.
3.5 Ein Angebot von Rainer Rupp reiner-text beinhaltet jeweils eine Korrekturphase
für alle vorgeschlagenen Texte sowie ein abschließendes Korrekturlesen.
Zusätzliche Korrekturphasen werden gesondert nach Stundensatz berechnet.
Ebenso werden zusätzlich anfallende Text- und Konzeptionsarbeiten, die im
Laufe des Projektes erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Angebot
berücksichtigt sind, gesondert nach Stundensatz vergütet.
3.6 Ändert der Auftraggeber im Laufe des Projekts das Briefing, sind die Kosten, die
Rainer Rupp reiner-text für den zusätzlichen Mehraufwand entstehen, vom
Auftraggeber zu übernehmen. Dieser Mehraufwand wird nach Stundensatz
vergütet.
3.7 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Rainer Rupp reiner-text gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, ist
eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom
Texter hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen
zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50 % der Arbeiten sowie 1/3 nach Ablieferung.


4. Fremdleistungen
4.1 Rainer Rupp reiner-text ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rainer Rupp reiner-text eine entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung von Rainer Rupp reiner-text abgeschlossen werden, verpflichtet sich
der Auftraggeber, Rainer Rupp reiner-text im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5. Neben- und Reisekosten
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag von
Rainer Rupp reiner-text zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber
abgesprochen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Rainer Rupp
reiner-text ist berechtigt, den Zeitaufwand, den eine Anreise zu einem
Kundenauftrag erfordert, nach Stundensatz zu berechnen.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Texten werden nur die einfachen Nutzungsrechte, nicht
jedoch die Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.


7. Korrekturmuster, Produktionsüberwachung, Belegmuster und
Eigenwerbung

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Rainer Rupp reiner-text
Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch Rainer Rupp reiner-text erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung.
7.3 Von allen produzierten Werbemitteln (z.B. Flyer, Broschüren etc.) überlässt der
Auftraggeber Rainer Rupp reiner-text mindestens drei einwandfreie Exemplare
unentgeltlich. Rainer Rupp reiner-text ist berechtigt, diese und Verviel-
fältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7.4 Rainer Rupp reiner-text behält sich vor, die erstellten Texte als Eigenwerbung
zu nutzen, z.B. als Referenz auf der Website www.reiner-text.de. Das gilt auch,
wenn die Texte in Layoutform auf der Website von Rainer Rupp reiner-text
veröffentlicht werden und das Layout nicht von Rainer Rupp reiner-text erstellt
wurde, sondern vom Auftraggeber oder einem externen Dienstleister (Grafiker).


8. Haftung
8.1 Rainer Rupp reiner-text haftet für entstandene Schäden an Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts etc., die Rainer Rupp reiner-text überlassen wurden, nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Rainer Rupp reiner-text verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Rainer Rupp reiner-text
nicht für Erfüllungsgehilfen.
8.3 Sofern Rainer Rupp reiner-text notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Rainer Rupp
reiner-text. Rainer Rupp reiner-text haftet nur für eigenes Verschulden und nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Texte von Rainer Rupp reiner-text vor der
Veröffentlichung bzw. vor dem Druck auf sachliche und formale Richtigkeit zu
überprüfen. Mit der Genehmigung bzw. Freigabe geht die Haftung für die
sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Erfolgt
keine ausdrückliche Genehmigung bzw. Freigabe durch den Auftraggeber,
gelten die Texte mit Ablauf des 14. Tages nach der Aushändigung bzw.
Übersendung an den Auftraggeber als genehmigt bzw. freigegeben. Ab diesem
Zeitpunkt haftet der Auftraggeber für die sachliche und formale Richtigkeit der
Texte.
8.5 Rainer Rupp reiner-text übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Rainer
Rupp reiner-text haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die
markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
8.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werkes schriftlich bei Rainer Rupp reiner-text geltend zu
machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der
Texte an den Auftraggeber.


9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Stundensatz vergütet. Rainer
Rupp reiner-text behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Rainer Rupp reiner-text eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Rainer Rupp reiner-text ist
dann darüber hinaus berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Rainer Rupp
reiner-text übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Rainer Rupp
reiner-text von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist Heidelberg, der Sitz von Rainer Rupp reiner-text.
10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die
Geltung der übrigen Bestimmungen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.